KJP-003
Thema: intravenöser Konsum
1. Anfrage vom: 31.05.2019
2. Problembeschreibung: Der MDK folgt keiner einheitlichen Beurteilung, welche Bedingungen nachvollziehbar sein müssen, um einen intravenösen Konsum von Heroin angeben zu können. Teilweise wir ein kürzlich stattgefundener i. v. Konsum gefordert ohne nähere Angaben des erforderlichen Zeitintervalls.
3. Frage: Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um den intravenösen Konsum von Heroin über den Schlüssel U69.30! abzubilden? Reichen anamnestische Angaben bei Patienten aus, die sich aktuell in einer Substitutionstherapie befinden? Gibt es einen maximalen Zeitraum zum letzten intravenösen Konsum, der nicht überschritten werden sollte (z. B. 1 Jahr oder 6 Monate)?
4. ggf. Lösungsansatz: Für die Angaben des intravenösen Konsums über den Schlüssel U69.30! ist entscheidend, wie die Applikation zum Zeitpunkt des aktiven Konsums erfolgt war. Dabei ist unerheblich, ob dieser bis unmittelbar vor der stationären Aufnahme oder Jahre zuvor erfolgt war. Entscheidend ist, dass die Abhängigkeitserkrankung F11.f an sich einen Aufwand im Sinne der DKR hervorgerufen hat. Der Schlüssel U69.30! ist erklärend zu F11.ff und bedarf keines aktiven intravenösen Konsums zum Zeitpunkt der Erhebung.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2019/block-f10-f19.htm#F11, https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2019/block-u69-u69.htm#U69
Gibt es wichtige Infos zum Thema?