Diskussion:PSY-020
Aus FEPP Intern - Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling
Version vom 4. November 2019, 14:07 Uhr von Schäfer2 (Diskussion | Beiträge)
Inhaltsverzeichnis
- 1 Vorgaben DIMDI (u. a. ICD, OPS, FAQs, Vorschlagsverfahren)
- 2 Vorgaben InEK (u. a. Kodierrichtlinien, Abschlussberichte)
- 3 Austausch mit Fachgesellschaft erfolgt: ja □ nein □
- 4 Fachliteratur oder Leitlinien erforderlich: ja x nein□
- 5 Erfahrungen aus der Praxis (u. a. MDK, SEG-4):
- 6 Meinungen aus myDRG:
- 7 Sonstiges:
- 8 Diskussion
Vorgaben DIMDI (u. a. ICD, OPS, FAQs, Vorschlagsverfahren)
Vorgaben InEK (u. a. Kodierrichtlinien, Abschlussberichte)
Austausch mit Fachgesellschaft erfolgt: ja □ nein □
Fachliteratur oder Leitlinien erforderlich: ja x nein□
Erfahrungen aus der Praxis (u. a. MDK, SEG-4):
Meinungen aus myDRG:
Sonstiges:
Diskussion
Siehe Diskussion PSY-016. Eine pauschale Ablehnung ist nicht zulässig, wenn die beschriebenen besonderen Konstellationen mit Therapiedauer unter 25 Minuten vorliegen. Im Rahmen einer Klagevorbereitung sind die Versicherungen in der Regel bereit die Prüfungen einzustellen.--Schäfer2 (Diskussion) 13:04, 4. Nov. 2019 (UTC)