Diskussion:PSY-020
Aus FEPP Intern - Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling
Version vom 4. November 2019, 14:08 Uhr von Schäfer2 (Diskussion | Beiträge)
Inhaltsverzeichnis
- 1 Vorgaben DIMDI (u. a. ICD, OPS, FAQs, Vorschlagsverfahren)
- 2 Vorgaben InEK (u. a. Kodierrichtlinien, Abschlussberichte)
- 3 Austausch mit Fachgesellschaft erfolgt: ja □ nein □
- 4 Fachliteratur oder Leitlinien erforderlich: ja x nein□
- 5 Erfahrungen aus der Praxis (u. a. MDK, SEG-4):
- 6 Meinungen aus myDRG:
- 7 Sonstiges:
- 8 Diskussion
Vorgaben DIMDI (u. a. ICD, OPS, FAQs, Vorschlagsverfahren)
Vorgaben InEK (u. a. Kodierrichtlinien, Abschlussberichte)
Austausch mit Fachgesellschaft erfolgt: ja □ nein □
Fachliteratur oder Leitlinien erforderlich: ja x nein□
Erfahrungen aus der Praxis (u. a. MDK, SEG-4):
Meinungen aus myDRG:
Sonstiges:
Diskussion
Siehe Diskussion PSY-016. Eine pauschale Ablehnung ist nicht zulässig, wenn die beschriebenen besonderen Konstellationen mit Therapiedauer unter 25 Minuten vorliegen. Dann handelt es sich auch nicht um einen "formalen Fehler" - zumindest nicht beim Krankenhaus, sondern bei der AOK. Im Rahmen einer Klagevorbereitung sind die Versicherungen in der Regel bereit die Prüfungen einzustellen.--Schäfer2 (Diskussion) 13:04, 4. Nov. 2019 (UTC)