Diskussion:PSY-020: Unterschied zwischen den Versionen

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Siehe [https://fepp-intern.medizincontroller.de/index.php?title=Diskussion:PSY-016 Diskussion PSY-016]--[[Benutzer:Schäfer2|Schäfer2]] ([[Benutzer Diskussion:Schäfer2|Diskussion]]) 13:04, 4. Nov. 2019 (UTC)
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Siehe [https://fepp-intern.medizincontroller.de/index.php?title=Diskussion:PSY-016 Diskussion PSY-016]. Eine pauschale Ablehnung ist nicht zulässig, wenn die beschriebenen besonderen Konstellationen mit Therapiedauer unter 25 Minuten vorliegen. Dann handelt es sich auch nicht um einen "formalen Fehler" - zumindest nicht beim Krankenhaus, sondern bei der Versicherung. Im Rahmen einer Klagevorbereitung sind die Versicherungen in der Regel bereit die Prüfungen einzustellen.--[[Benutzer:Schäfer2|Schäfer2]] ([[Benutzer Diskussion:Schäfer2|Diskussion]]) 13:04, 4. Nov. 2019 (UTC)
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Es ist völlig irrelevant, was die KK in solch einem Fall möchte....; eine Rechnungsminderung kann lediglich mit einem MDK-Gutachten möglich...., es sei denn man stimmt der Rechnungsminderung zu.
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K. Behrens

Aktuelle Version vom 17. November 2019, 15:56 Uhr

Vorgaben DIMDI (u. a. ICD, OPS, FAQs, Vorschlagsverfahren)


Vorgaben InEK (u. a. Kodierrichtlinien, Abschlussberichte)


Austausch mit Fachgesellschaft erfolgt: ja □ nein □


Fachliteratur oder Leitlinien erforderlich: ja x nein□


Erfahrungen aus der Praxis (u. a. MDK, SEG-4):


Meinungen aus myDRG:


Sonstiges:


Diskussion

Siehe Diskussion PSY-016. Eine pauschale Ablehnung ist nicht zulässig, wenn die beschriebenen besonderen Konstellationen mit Therapiedauer unter 25 Minuten vorliegen. Dann handelt es sich auch nicht um einen "formalen Fehler" - zumindest nicht beim Krankenhaus, sondern bei der Versicherung. Im Rahmen einer Klagevorbereitung sind die Versicherungen in der Regel bereit die Prüfungen einzustellen.--Schäfer2 (Diskussion) 13:04, 4. Nov. 2019 (UTC)


Es ist völlig irrelevant, was die KK in solch einem Fall möchte....; eine Rechnungsminderung kann lediglich mit einem MDK-Gutachten möglich...., es sei denn man stimmt der Rechnungsminderung zu.

K. Behrens