Diskussion:PSY-020: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | Es ist völlig irrelevant, was die KK in solch einem Fall möchte....; eine Rechnungsminderung kann lediglich mit einem MDK-Gutachten möglich...., es sei denn man stimmt der Rechnungsminderung zu. | ||
| − | + | K. Behrens | |
Aktuelle Version vom 17. November 2019, 15:56 Uhr
Inhaltsverzeichnis
- 1 Vorgaben DIMDI (u. a. ICD, OPS, FAQs, Vorschlagsverfahren)
- 2 Vorgaben InEK (u. a. Kodierrichtlinien, Abschlussberichte)
- 3 Austausch mit Fachgesellschaft erfolgt: ja □ nein □
- 4 Fachliteratur oder Leitlinien erforderlich: ja x nein□
- 5 Erfahrungen aus der Praxis (u. a. MDK, SEG-4):
- 6 Meinungen aus myDRG:
- 7 Sonstiges:
- 8 Diskussion
Vorgaben DIMDI (u. a. ICD, OPS, FAQs, Vorschlagsverfahren)
Vorgaben InEK (u. a. Kodierrichtlinien, Abschlussberichte)
Austausch mit Fachgesellschaft erfolgt: ja □ nein □
Fachliteratur oder Leitlinien erforderlich: ja x nein□
Erfahrungen aus der Praxis (u. a. MDK, SEG-4):
Meinungen aus myDRG:
Sonstiges:
Diskussion
Siehe Diskussion PSY-016. Eine pauschale Ablehnung ist nicht zulässig, wenn die beschriebenen besonderen Konstellationen mit Therapiedauer unter 25 Minuten vorliegen. Dann handelt es sich auch nicht um einen "formalen Fehler" - zumindest nicht beim Krankenhaus, sondern bei der Versicherung. Im Rahmen einer Klagevorbereitung sind die Versicherungen in der Regel bereit die Prüfungen einzustellen.--Schäfer2 (Diskussion) 13:04, 4. Nov. 2019 (UTC)
Es ist völlig irrelevant, was die KK in solch einem Fall möchte....; eine Rechnungsminderung kann lediglich mit einem MDK-Gutachten möglich...., es sei denn man stimmt der Rechnungsminderung zu.
K. Behrens