Diskussion:Psychiatrie

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Thema: Löschung der Nebendiagnose J15.9 (bakterielle Pneumonie)

1. Anfrage vom: 30.01.2019

2. Problembeschreibung:

MDK Negativ- Gutachten, Löschung der Nebendiagnose J15.9 (bakterielle Pneumonie), obwohl im Entlassungsbericht, als auch in den Befundunterlagen ausführlich - Symptome, wie erhöhte Temperatur, Entzündungsparameter und der geschwächte Allgemeinzustand gut beschrieben wurde - Die entsprechende i.v. Antibiose gegeben und dokumentiert wurde - Zusätzlich wurde, aufgrund mangelnder oraler Flüssigkeitsaufnahme, entsprechend Flüssigkeit infundiert. - Der O² Gehalt wurde im akuten Verlauf der Pneumonie täglich gemessen - Sowie ein Rö-Thorax veranlasst und durchgeführt. Dieser Befund erreichte uns jedoch leider erst, nachdem der Fall abgeschlossen wurde. Durch die Streichung dieser Nebendiagnose, ergibt sich ein Verlust von ca. € 260,-. Der MDK begründet die Löschung der ND mit einem fehlenden EKG und Röntgenbefund.

3. Frage:

Da der Streitwert für einen Klagefall zu gering erscheint, jedoch immer häufiger Werte, geringer Summe gelöscht werden, ergibt sich die Frage, wie wir uns gegen dieses Handeln der Krankenkassen besser vorbereiten und absichern können. Ebenso sind wir im Anstreben eines Nachverfahrens an die Zustimmung der KK gebunden, sodass, wie in diesem Fall nur der Klageweg bliebe 4. ggf. Lösungsansatz:

Natürlich wäre es sinnvoll, die Befundübermittlung des mit uns kooperierenden, somatischen Krankenhauses zu optimieren, sodass auch schriftliche Befunde zeitnah und vor Allem vor dem Abschluss eines Falles, vorliegen würden. Aber wie wäre es, wenn entsprechende Befunde von anderen Fachkrankenhäusern oder niedergelassenen Ärzten bereitgestellt werden müssten?

Ein Widerspruchsrecht, wie im Zivil-, als auch Strafrecht wäre angemessen, da es im Zweifel immer zu Lasten des Krankenhauses geht.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

In der Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach § 275 Absatz 1c SGB V (Prüfverfahrensvereinbarung –PrüfvV) gemäß § 17c Absatz 2 KHG zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V., Berlin wird in §7 5) die Möglichkeit der Korrektur oder Ergänzung von Datensätzen beschrieben. Aber wie kann der Sachbearbeiter beim Abschluss im Vorfeld erkennen, welcher Ergänzungen es noch bedarf, wenn die aus seiner fachlichen Sicht richtig und fundierten Diagnose codiert wird? Muss eine Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie eine somatische Nebendiagnose überhaupt derart tief begründen?

1:1-Betreuung

PSY-007

Thema: Hier das grundsätzliche Thema eintragen

1. Anfrage vom: Datum der Frage 20.03.2019

Stand: Datum der Beantwortung


2. Problembeschreibung:

Was ist das Problem? 1:1 Betreuung OPS-Code 9-640 nicht anerkannt

3. Frage:

Was ist die Frage zum Problem? Muss ein direktes Beziehungsangebot bestehen? Und wie ist dies ggf. zu dokumentieren?

4. ggf. Lösungsansatz:

Was könnte eine Lösung sein? Ist hier der falsche OPS - Code (OPS 9-693) Grundlage für eine Fehleinschätzung vom MDK

5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

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