Diskussion:PSY-016

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Vorgaben DIMDI (u. a. ICD, OPS, FAQs, Vorschlagsverfahren)


Vorgaben InEK (u. a. Kodierrichtlinien, Abschlussberichte)


Austausch mit Fachgesellschaft erfolgt: ja □ nein □


Fachliteratur oder Leitlinien erforderlich: ja □ nein □


Erfahrungen aus der Praxis (u. a. MDK, SEG-4):


Meinungen aus myDRG:


Sonstiges:


Diskussion

Ist die Frage hier korrekt wiedergegeben? Muss es nicht heißen: "Handelt es sich bei dem Code 9-647 um einen Zusatzcode, bei dem keine Verpflichtung zu Erbringung von TE erforderlich ist?"
Für die Abbildung des Qualifizierten Entzuges sind neben der Angabe der Regelbehandlung, Intensivbehandlung o. a. der Schlüssel für den Qualifizierten Entzug als Zusatzschlüssel und die Anzahl der Therapieeinheiten zu erheben. Klassifikatorisch muss ein Schlüssel aus dem Bereich 9-649 somit angegeben werden.
Der OPS des Qualifizierten Entzuges weist Mindestmerkmale auf, in denen bestimmte Therapien und Professionen gefordert sind. Es gibt aber keine Vorgaben zur Mindestdauer pro Therapieeinheit oder zum Verhältnis von Einzel- zu Gruppentherapien. Somit ist denkbar, dass Therapiekonzepte mit einer Therapiedauer von unter 25 Minuten oder mit Fokus auf Gruppentherapien bei Spezialtherapeuten vorliegen, die die Kriterien zur Erfassung von Therapieeinheiten nicht erfüllen. Die Kodierung des Schlüssels 9-649.0 ist daher in Kombination mit dem Qualifizierten Entzug nicht ausgeschlossen.--Schäfer2 (Diskussion) 12:14, 4. Nov. 2019 (UTC)


Die Angabe eines Kodes 9-649.* ist verpflichtend, ebenso das erbringen von TE im Rahmen des qualifizierten Entzuges. Das ableiten der Nullprozedur kann jedoch nicht gleichgesetzt werden mit "keine Therapien erbracht", es gibt diverse Berufsgruppen, deren Therapien aufgrund ihrer Qualifikation ( Pflege, Therapeuten) nicht berücksichtigt werden, ebenso wie TE von z.B. Psychologen, welche nicht ihrer Qualifikation entsprechen bezahlt werden. Der Nachweis über geleistete Therapien ist über die Dokumentation nachzuweisen.

K. Behrens