Diskussion:PSY-017

Aus FEPP Intern - Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling
Version vom 7. November 2019, 10:30 Uhr von Schäfer2 (Diskussion | Beiträge) (Erfahrungen aus der Praxis (u. a. MDK, SEG-4):)
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Vorgaben DIMDI (u. a. ICD, OPS, FAQs, Vorschlagsverfahren)


Vorgaben InEK (u. a. Kodierrichtlinien, Abschlussberichte)

DKR-Psych

Austausch mit Fachgesellschaft erfolgt: ja □ nein □


Fachliteratur oder Leitlinien erforderlich: ja □ nein □


Erfahrungen aus der Praxis (u. a. MDK, SEG-4):

Vergleiche auch FoKA Anfrage 0240.

Meinungen aus myDRG:


Sonstiges:


Diskussion

In der Präambel zu den ALLGEMEINE KODIERRICHTLINIEN FÜR KRANKHEITEN ist aufgeführt: "Bei einer Zusammenführung mehrerer Krankenhausaufenthalte zu einem Abrechnungsfall nach den geltenden Abrechnungsbestimmungen, sind sämtliche Symptome/Diagnosen und Prozeduren auf den gesamten Abrechnungsfall zu beziehen."
Somit gilt auch, dass die EKT-Grundleistung nur einmal erfasst werden darf. Die weiteren Grundleistungen sind in Therapieleistungen umzuwandeln.--Schäfer2 (Diskussion) 12:28, 4. Nov. 2019 (UTC)