PSY-017

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Thema: EKT, Fallzusammenführung

1. Anfrage vom: 31.05.2019

2. Problembeschreibung:
Bei mehreren aufeinander folgenden Aufenthalten wurden EKT Leistungen sowohl der Grundleistungen als auch der Therapiesitzungen durchgeführt. Durch die Fallzusammenführungsregeln müssen die Aufenthalte zu einer Behandlungsepisode zusammengeführt werden.

3. Frage:
Gemäß der Hinweise zum OPS 8-630.2 ist die Grundleistung einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben. Darf die Grundleistung somit nach der Fallzusammenführung nur einmal angegeben werden?

4. ggf. Lösungsansatz:
Eine Fallkette ist gemäß DKR-Psych nach der Fallzusammenführung wie ein Aufenthalt zu behandeln. Alle über die erste Leistung hinaus gehenden Grundleistung müssen daher in Therapiesitzungen umgewandelt werden.

5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2019/block-8-63...8-66.htm#code8-630

Gibt es wichtige Infos zum Thema?