Diskussion:PSY-013
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Vorgaben DIMDI (u. a. ICD, OPS, FAQs, Vorschlagsverfahren)
- 2 Vorgaben InEK (u. a. Kodierrichtlinien, Abschlussberichte)
- 3 Austausch mit Fachgesellschaft erfolgt: ja □ nein □
- 4 Fachliteratur oder Leitlinien erforderlich: ja □ nein □
- 5 Erfahrungen aus der Praxis (u. a. MDK, SEG-4):
- 6 Meinungen aus myDRG:
- 7 Sonstiges:
- 8 Diskussion
Vorgaben DIMDI (u. a. ICD, OPS, FAQs, Vorschlagsverfahren)
Vorgaben InEK (u. a. Kodierrichtlinien, Abschlussberichte)
Austausch mit Fachgesellschaft erfolgt: ja □ nein □
Fachliteratur oder Leitlinien erforderlich: ja □ nein □
Erfahrungen aus der Praxis (u. a. MDK, SEG-4):
Meinungen aus myDRG:
Sonstiges:
Diskussion
Gemäß PrüfvV muss die Ergebnismitteilung innerhalb von elf Monaten nach Übermittlung der Prüfanzeige des MDKs bei dem KH eingehen. Wenn diese Frist nicht gehalten wird, ist das Prüfverfahren ohne Ergebnis einer Änderung abgeschlossen. Somit wird die Zahlung der Aufwandspauschale erforderlich. Wenn diese Frist hart gegenüber den Krankenversicherungen durchgesetzt wird, darf jedoch auch kein Entgegenkommen bei anderen, krankenhausseitigen Fristen erwartet werden.--Schäfer2 (Diskussion) 11:32, 4. Nov. 2019 (UTC)