Diskussion:PSY-010

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Vorgaben DIMDI (u. a. ICD, OPS, FAQs, Vorschlagsverfahren)


Vorgaben InEK (u. a. Kodierrichtlinien, Abschlussberichte)


Austausch mit Fachgesellschaft erfolgt: ja □ nein x


Fachliteratur oder Leitlinien erforderlich: ja □ nein□


Erfahrungen aus der Praxis (u. a. MDK, SEG-4):


Meinungen aus myDRG:


Sonstiges:


Diskussion

Um den Entlasstag als vollwertigen Behandlungstag anerkannt zu bekommen ist meist der Nachweis von erbrachten Therapien, sowie Entlassgespräch unabdingbar. Die DKG befindet sich im Klärungsprozess, da die Berechnung des Entlasstages die Degression abfangen sollte, DKG und GKV waren sich zu diesem Sachstand seinerzeit einig, ebenso darüber, dass der Entlasstag kein vollwertiger Behandlungstag sein muß §3(1)Vereinbarung zur Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß § 17d KHG vom 01.04.2014. Behrens


Der Entlasstag muss kein ganzer Behandlungstag sein, ebenso wie das bei dem Aufnahmetag häufig auch nicht der Fall ist. Aus meiner Sicht ist das Streichen des Entlasstages ein Mittel, um die Rechnung zumindest irgendwie kürzen zu können.
Ob eine Behandlung auch in kürzerer Zeit hätte erbracht werden können ist rein spekulativ. Diese wird ebenso wenig von Seiten der Krankenhäuser sicher belegt werden können, wie es auch vom MDK nicht belegt werden kann, dass die Entlassung "ohne Gefährdung des Patienten" oder "ohne Einfluss auf die Morbidität des Patienten" früher möglich gewesen wäre. Aus meiner Sicht ist eine schlüssige Behandlungs- und Entlassplanung ausreichend. Wenn dem Patienten und auch innerhalb des Teams ein bestimmter Tag zur Entlassung vorgesehen ist, dann werden sowohl therapeutische als auch organisatorische Maßnahmen daran ausgelegt.
Gerade in der Psychiatrie ist eine akute, medizinische Behandlungsnotwendigkeit in den letzten Tagen in der Regel nicht fassbar bzw. dokumentiert, da es häufig um die Kontrolle einer ausreichenden Stabilität geht.--Schäfer2 (Diskussion) 10:48, 4. Nov. 2019 (UTC)