PSY-017
Thema: EKT, Fallzusammenführung
1. Anfrage vom: 31.05.2019
2. Problembeschreibung: Bei mehreren aufeinander folgenden Aufenthalten wurden EKT Leistungen sowohl der Grundleistungen als auch der Therapiesitzungen durchgeführt. Durch die Fallzusammenführungsregeln müssen die Aufenthalte zu einer Behandlungsepisode zusammengeführt werde
3. Frage: Gemäß der Hinweise zum OPS 8-630.2 ist die Grundleistung einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben. Darf die Grundleistung somit nach der Fallzusammenführung nur einmal angegeben werden?
4. ggf. Lösungsansatz: Eine Fallkette ist gemäß DKR-Psych nach der Fallzusammenführung wie ein Aufenthalt zu behandeln. Alle über die erste Leistung hinaus gehenden Grundleistung müssen daher in Therapiesitzungen umgewandelt werden.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2019/block-8-63...8-66.htm#code8-630
Gibt es wichtige Infos zum Thema?