PSY-002

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Thema: Elektrokrampftherapie 1. Anfrage vom: 12.06.2018 Stand: Prüfung vorgesehen für:

2. Problembeschreibung: Eine private Krankenversicherung verweigert die Übernahme eines stationären Behandlungstages für die Elektrokrampftherapie. Die Elektrokrampftherapie sei als Erhaltungstherapie ambulant zu erbringen.

3. Frage: Bei gesetzlich versicherten Patienten wurde vom MDK bisher mindestens ein Tag stationärer Behandlung anerkannt.

4. Auswirkung im PEPP-System: Im Fall einer tagesklinischen anstatt stationären Behandlung ändert sich das Relativgewicht und damit der Abrechnungsbetrag. Das Zusatzentgelt selbst bleibt bei dieser Änderung unverändert und wird krankenhausindividuell vereinbart. 5. ggf. Lösungsansatz:

6. ICD / OPS / DKR / Gesetze: 8-630.3 Therapiesitzung Inkl.: Erhaltungs-EKT Hinw.: Dieser Kode ist unabhängig von der Gesamtzahl der Stimulationen einmal pro Therapiesitzung anzugeben Die Durchführung erfolgt unter Muskelrelaxation in Narkose