PSY-002
Thema: Elektrokrampftherapie 1. Anfrage vom: 12.06.2018 Stand: Prüfung vorgesehen für:
2. Problembeschreibung: Eine private Krankenversicherung verweigert die Übernahme eines stationären Behandlungstages für die Elektrokrampftherapie. Die Elektrokrampftherapie sei als Erhaltungstherapie ambulant zu erbringen.
3. Frage: Bei gesetzlich versicherten Patienten wurde vom MDK bisher mindestens ein Tag stationärer Behandlung anerkannt.
4. Auswirkung im PEPP-System: Im Fall einer tagesklinischen anstatt stationären Behandlung ändert sich das Relativgewicht und damit der Abrechnungsbetrag. Das Zusatzentgelt selbst bleibt bei dieser Änderung unverändert und wird krankenhausindividuell vereinbart. 5. ggf. Lösungsansatz:
6. ICD / OPS / DKR / Gesetze: 8-630.3 Therapiesitzung Inkl.: Erhaltungs-EKT Hinw.: Dieser Kode ist unabhängig von der Gesamtzahl der Stimulationen einmal pro Therapiesitzung anzugeben Die Durchführung erfolgt unter Muskelrelaxation in Narkose