Diskussion:PSY-017: Unterschied zwischen den Versionen
Aus FEPP Intern - Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling
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In der Präambel zu den ALLGEMEINE KODIERRICHTLINIEN FÜR KRANKHEITEN ist aufgeführt: "Bei einer Zusammenführung mehrerer Krankenhausaufenthalte zu einem Abrechnungsfall nach den geltenden Abrechnungsbestimmungen, sind sämtliche Symptome/Diagnosen und Prozeduren auf den gesamten Abrechnungsfall zu beziehen."<br> Somit gilt auch, dass die [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2019/block-8-63...8-66.htm#code8-630 EKT-Grundleistung] nur einmal erfasst werden darf. Die weiteren Grundleistungen sind in Therapieleistungen umzuwandeln.--[[Benutzer:Schäfer2|Schäfer2]] ([[Benutzer Diskussion:Schäfer2|Diskussion]]) 12:28, 4. Nov. 2019 (UTC) | In der Präambel zu den ALLGEMEINE KODIERRICHTLINIEN FÜR KRANKHEITEN ist aufgeführt: "Bei einer Zusammenführung mehrerer Krankenhausaufenthalte zu einem Abrechnungsfall nach den geltenden Abrechnungsbestimmungen, sind sämtliche Symptome/Diagnosen und Prozeduren auf den gesamten Abrechnungsfall zu beziehen."<br> Somit gilt auch, dass die [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2019/block-8-63...8-66.htm#code8-630 EKT-Grundleistung] nur einmal erfasst werden darf. Die weiteren Grundleistungen sind in Therapieleistungen umzuwandeln.--[[Benutzer:Schäfer2|Schäfer2]] ([[Benutzer Diskussion:Schäfer2|Diskussion]]) 12:28, 4. Nov. 2019 (UTC) | ||
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Aktuelle Version vom 17. November 2019, 15:43 Uhr
Inhaltsverzeichnis
- 1 Vorgaben DIMDI (u. a. ICD, OPS, FAQs, Vorschlagsverfahren)
- 2 Vorgaben InEK (u. a. Kodierrichtlinien, Abschlussberichte)
- 3 Austausch mit Fachgesellschaft erfolgt: ja □ nein □
- 4 Fachliteratur oder Leitlinien erforderlich: ja □ nein □
- 5 Erfahrungen aus der Praxis (u. a. MDK, SEG-4):
- 6 Meinungen aus myDRG:
- 7 Sonstiges:
- 8 Diskussion
Vorgaben DIMDI (u. a. ICD, OPS, FAQs, Vorschlagsverfahren)
Vorgaben InEK (u. a. Kodierrichtlinien, Abschlussberichte)
Austausch mit Fachgesellschaft erfolgt: ja □ nein □
Fachliteratur oder Leitlinien erforderlich: ja □ nein □
Erfahrungen aus der Praxis (u. a. MDK, SEG-4):
Vergleiche auch FoKA Anfrage 0240.
Meinungen aus myDRG:
Sonstiges:
Diskussion
In der Präambel zu den ALLGEMEINE KODIERRICHTLINIEN FÜR KRANKHEITEN ist aufgeführt: "Bei einer Zusammenführung mehrerer Krankenhausaufenthalte zu einem Abrechnungsfall nach den geltenden Abrechnungsbestimmungen, sind sämtliche Symptome/Diagnosen und Prozeduren auf den gesamten Abrechnungsfall zu beziehen."
Somit gilt auch, dass die EKT-Grundleistung nur einmal erfasst werden darf. Die weiteren Grundleistungen sind in Therapieleistungen umzuwandeln.--Schäfer2 (Diskussion) 12:28, 4. Nov. 2019 (UTC)
Vollumfänglich Konsens mit Lars
K. Behrens