Diskussion:PSY-019: Unterschied zwischen den Versionen

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(Vorgaben DIMDI (u. a. ICD, OPS, FAQs, Vorschlagsverfahren))
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Da die Frage von mir ist, auch mein Lösungsansatz: Für die Angaben des intravenösen Konsums über den Schlüssel U69.30! ist entscheidend, wie die Applikation zum Zeitpunkt des aktiven Konsums erfolgt war. Dabei ist unerheblich, ob dieser bis unmittelbar vor der stationären Aufnahme oder Jahre zuvor erfolgt war. Entscheidend ist, dass die Abhängigkeitserkrankung F11.f an sich einen Aufwand im Sinne der DKR hervorgerufen hat. Der Schlüssel U69.30! ist erklärend zu F11.ff und bedarf keines aktiven intravenösen Konsums zum Zeitpunkt der Erhebung.--[[Benutzer:Schäfer2|Schäfer2]] ([[Benutzer Diskussion:Schäfer2|Diskussion]]) 12:42, 4. Nov. 2019 (UTC)
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Da die Frage von mir ist, auch mein Lösungsansatz: Für die Angaben des intravenösen Konsums über den Schlüssel U69.30! ist entscheidend, wie die Applikation zum Zeitpunkt des aktiven Konsums erfolgt war. Dabei ist unerheblich, ob dieser bis unmittelbar vor der stationären Aufnahme oder Jahre zuvor erfolgt war. Entscheidend ist, dass die Abhängigkeitserkrankung F11.f an sich einen Aufwand im Sinne der DKR hervorgerufen hat. Der Schlüssel U69.30! ist erklärend zu F11.ff und bedarf keines aktiven intravenösen Konsums zum Zeitpunkt der Erhebung.<br>
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Gemäß der Darstellung in myDRG ist aber ein mit der Aufnahme verbundener Konsum von Heroin erforderlich. Die scheint sich damit auf die unmittelbare, aktuelle Anamnese zu beziehen und keine zurückliegende Abhängigkeit, wenn kein Rückfall besteht.--[[Benutzer:Schäfer2|Schäfer2]] ([[Benutzer Diskussion:Schäfer2|Diskussion]]) 12:42, 4. Nov. 2019 (UTC)

Version vom 7. November 2019, 11:36 Uhr

Vorgaben DIMDI (u. a. ICD, OPS, FAQs, Vorschlagsverfahren)

Anfrage an das DIMDI erfolgt, da es anscheinend bereits nicht veröffentlichte Stellungnahmen dazu gibt (s.u. myDrg). Diesbezüglich sollte ein Vorschlag im DIMDI-Vorschlagsverfahren eingereicht werden.

Vorgaben InEK (u. a. Kodierrichtlinien, Abschlussberichte)


Austausch mit Fachgesellschaft erfolgt: ja □ nein □


Fachliteratur oder Leitlinien erforderlich: ja □ nein □


Erfahrungen aus der Praxis (u. a. MDK, SEG-4):


Meinungen aus myDRG:

Kodierung bei substituierten Patienten

Sonstiges:


Diskussion

Da die Frage von mir ist, auch mein Lösungsansatz: Für die Angaben des intravenösen Konsums über den Schlüssel U69.30! ist entscheidend, wie die Applikation zum Zeitpunkt des aktiven Konsums erfolgt war. Dabei ist unerheblich, ob dieser bis unmittelbar vor der stationären Aufnahme oder Jahre zuvor erfolgt war. Entscheidend ist, dass die Abhängigkeitserkrankung F11.f an sich einen Aufwand im Sinne der DKR hervorgerufen hat. Der Schlüssel U69.30! ist erklärend zu F11.ff und bedarf keines aktiven intravenösen Konsums zum Zeitpunkt der Erhebung.
Gemäß der Darstellung in myDRG ist aber ein mit der Aufnahme verbundener Konsum von Heroin erforderlich. Die scheint sich damit auf die unmittelbare, aktuelle Anamnese zu beziehen und keine zurückliegende Abhängigkeit, wenn kein Rückfall besteht.--Schäfer2 (Diskussion) 12:42, 4. Nov. 2019 (UTC)