PSY-014: Unterschied zwischen den Versionen

Aus FEPP Intern - Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „Thema: A08.1 (Norovirusinf.) wird vom MDK nicht anerkannt 1. Anfrage vom: Datum der Frage 01.04.2019 Stand: Datum der Beantwortung 2. Problembeschreibung: Wa…“)
 
 
Zeile 5: Zeile 5:
  
 
2. Problembeschreibung:
 
2. Problembeschreibung:
Was ist das Problem? Im Gutachten wird das Fehlen der Stuhlproben mit Erregernachweis als Grund für die Streichung der Diagnose zum Anlass genommen
+
Was ist das Problem? <br>Im Gutachten wird das Fehlen der Stuhlproben mit Erregernachweis als Grund für die Streichung der Diagnose zum Anlass genommen.
  
 
3. Frage:
 
3. Frage:
Was ist die Frage zum Problem? Wie kann die Diagnose ohne Erregernachweis gerechtfertigt werden
+
Was ist die Frage zum Problem? <br>Wie kann die Diagnose ohne Erregernachweis gerechtfertigt werden
  
 
4. ggf. Lösungsansatz:
 
4. ggf. Lösungsansatz:
Was könnte eine Lösung sein? RKI-Richtlinie: bei grösseren Infektausbrüchen ist der Nachweis bei 5 Fällen als Infektionsnachweis ausreichend, sofern  
+
Was könnte eine Lösung sein? <br>RKI-Richtlinie: bei grösseren Infektausbrüchen ist der Nachweis bei 5 Fällen als Infektionsnachweis ausreichend, sofern  
  
 
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
 
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

Aktuelle Version vom 4. November 2019, 12:33 Uhr

Thema: A08.1 (Norovirusinf.) wird vom MDK nicht anerkannt

1. Anfrage vom: Datum der Frage 01.04.2019 Stand: Datum der Beantwortung

2. Problembeschreibung: Was ist das Problem?
Im Gutachten wird das Fehlen der Stuhlproben mit Erregernachweis als Grund für die Streichung der Diagnose zum Anlass genommen.

3. Frage: Was ist die Frage zum Problem?
Wie kann die Diagnose ohne Erregernachweis gerechtfertigt werden

4. ggf. Lösungsansatz: Was könnte eine Lösung sein?
RKI-Richtlinie: bei grösseren Infektausbrüchen ist der Nachweis bei 5 Fällen als Infektionsnachweis ausreichend, sofern

5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: