PSY-014: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Was ist das Problem? Im Gutachten wird das Fehlen der Stuhlproben mit Erregernachweis als Grund für die Streichung der Diagnose zum Anlass genommen | + | Was ist das Problem? <br>Im Gutachten wird das Fehlen der Stuhlproben mit Erregernachweis als Grund für die Streichung der Diagnose zum Anlass genommen. |
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| − | Was ist die Frage zum Problem? Wie kann die Diagnose ohne Erregernachweis gerechtfertigt werden | + | Was ist die Frage zum Problem? <br>Wie kann die Diagnose ohne Erregernachweis gerechtfertigt werden |
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| − | Was könnte eine Lösung sein? RKI-Richtlinie: bei grösseren Infektausbrüchen ist der Nachweis bei 5 Fällen als Infektionsnachweis ausreichend, sofern | + | Was könnte eine Lösung sein? <br>RKI-Richtlinie: bei grösseren Infektausbrüchen ist der Nachweis bei 5 Fällen als Infektionsnachweis ausreichend, sofern |
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: | 5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: | ||
Aktuelle Version vom 4. November 2019, 12:33 Uhr
Thema: A08.1 (Norovirusinf.) wird vom MDK nicht anerkannt
1. Anfrage vom: Datum der Frage 01.04.2019 Stand: Datum der Beantwortung
2. Problembeschreibung:
Was ist das Problem?
Im Gutachten wird das Fehlen der Stuhlproben mit Erregernachweis als Grund für die Streichung der Diagnose zum Anlass genommen.
3. Frage:
Was ist die Frage zum Problem?
Wie kann die Diagnose ohne Erregernachweis gerechtfertigt werden
4. ggf. Lösungsansatz:
Was könnte eine Lösung sein?
RKI-Richtlinie: bei grösseren Infektausbrüchen ist der Nachweis bei 5 Fällen als Infektionsnachweis ausreichend, sofern
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: