Diskussion:PSY-005: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Merkmal "Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung (z.B. Stürze ohne Fremdeinfluss) oder Realitätsverkennung" muss bezüglich der Akuität und sich daraus ergebender Konsequenzen anhand der Dokumentation nachvollziehbar sein. Weitere Intensivmerkmale wie die "Anwendung von Sicherungsmaßnahmen" sind nicht zwingend erforderlich, wenn der Störung z. B. durch intensive Betreuung, mehrfache Kurzkontakte oder Ähnlichem begegnet werden kann.<br> Als nicht ausreichend gelten Erkrankungen, die eine potentielle Selbstgefährdung mit sich bringen können, eine solche aber akut nicht vorliegt. Das können beispielhaft demente Patienten sein, die gut führbar sind und trotz fehlender Orientierung nicht als akut selbstgefährdet anzusehen sind.--[[Benutzer:Schäfer2|Schäfer2]] ([[Benutzer Diskussion:Schäfer2|Diskussion]]) 11:52, 25. Jan. 2019 (UTC) | Das Merkmal "Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung (z.B. Stürze ohne Fremdeinfluss) oder Realitätsverkennung" muss bezüglich der Akuität und sich daraus ergebender Konsequenzen anhand der Dokumentation nachvollziehbar sein. Weitere Intensivmerkmale wie die "Anwendung von Sicherungsmaßnahmen" sind nicht zwingend erforderlich, wenn der Störung z. B. durch intensive Betreuung, mehrfache Kurzkontakte oder Ähnlichem begegnet werden kann.<br> Als nicht ausreichend gelten Erkrankungen, die eine potentielle Selbstgefährdung mit sich bringen können, eine solche aber akut nicht vorliegt. Das können beispielhaft demente Patienten sein, die gut führbar sind und trotz fehlender Orientierung nicht als akut selbstgefährdet anzusehen sind.--[[Benutzer:Schäfer2|Schäfer2]] ([[Benutzer Diskussion:Schäfer2|Diskussion]]) 11:52, 25. Jan. 2019 (UTC) | ||
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| + | Die Merkmale werden im Jahr 2020 angepasst sein. Das sollte bei der Antwort berücksichtigt werden.--[[Benutzer:Schäfer2|Schäfer2]] ([[Benutzer Diskussion:Schäfer2|Diskussion]]) 09:20, 4. Nov. 2019 (UTC) | ||
Version vom 4. November 2019, 10:20 Uhr
Inhaltsverzeichnis
- 1 Vorgaben DIMDI (u. a. ICD, OPS, FAQs, Vorschlagsverfahren)
- 2 Vorgaben InEK (u. a. Kodierrichtlinien, Abschlussberichte)
- 3 Austausch mit Fachgesellschaft erfolgt: ja □ nein x
- 4 Fachliteratur oder Leitlinien erforderlich: ja □ nein□
- 5 Erfahrungen aus der Praxis (u. a. MDK, SEG-4):
- 6 Meinungen aus myDRG:
- 7 Sonstiges:
- 8 Diskussion
Vorgaben DIMDI (u. a. ICD, OPS, FAQs, Vorschlagsverfahren)
Der OPS der Intensivbehandlung und die Merkmale können hier eingesehen werden.
Vorgaben InEK (u. a. Kodierrichtlinien, Abschlussberichte)
Austausch mit Fachgesellschaft erfolgt: ja □ nein x
Fachliteratur oder Leitlinien erforderlich: ja □ nein□
Beispielhaft zu Realitätsverkennung im Kinder- und Jugendalter in der Leitlinie Suizidalität in Kindes- und Jugendalter
Alle Erkrankungen mit psychotischen Symptomen wie z. B. die Schizophrenie können zu einer akuten Selbstgefährdung führen.
Erfahrungen aus der Praxis (u. a. MDK, SEG-4):
Meinungen aus myDRG:
Zusammenhang Orientierungsstörung bzw. Realitätsverkennung und Selbstgefährdung
Sonstiges:
Diskussion
Das Merkmal "Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung (z.B. Stürze ohne Fremdeinfluss) oder Realitätsverkennung" muss bezüglich der Akuität und sich daraus ergebender Konsequenzen anhand der Dokumentation nachvollziehbar sein. Weitere Intensivmerkmale wie die "Anwendung von Sicherungsmaßnahmen" sind nicht zwingend erforderlich, wenn der Störung z. B. durch intensive Betreuung, mehrfache Kurzkontakte oder Ähnlichem begegnet werden kann.
Als nicht ausreichend gelten Erkrankungen, die eine potentielle Selbstgefährdung mit sich bringen können, eine solche aber akut nicht vorliegt. Das können beispielhaft demente Patienten sein, die gut führbar sind und trotz fehlender Orientierung nicht als akut selbstgefährdet anzusehen sind.--Schäfer2 (Diskussion) 11:52, 25. Jan. 2019 (UTC)
Die Merkmale werden im Jahr 2020 angepasst sein. Das sollte bei der Antwort berücksichtigt werden.--Schäfer2 (Diskussion) 09:20, 4. Nov. 2019 (UTC)