PSY-017: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 6. Juni 2019, 05:39 Uhr

Thema: EKT, Fallzusammenführung

1. Anfrage vom: 31.05.2019

2. Problembeschreibung: Bei mehreren aufeinander folgenden Aufenthalten wurden EKT Leistungen sowohl der Grundleistungen als auch der Therapiesitzungen durchgeführt. Durch die Fallzusammenführungsregeln müssen die Aufenthalte zu einer Behandlungsepisode zusammengeführt werde

3. Frage: Gemäß der Hinweise zum OPS 8-630.2 ist die Grundleistung einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben. Darf die Grundleistung somit nach der Fallzusammenführung nur einmal angegeben werden?

4. ggf. Lösungsansatz: Eine Fallkette ist gemäß DKR-Psych nach der Fallzusammenführung wie ein Aufenthalt zu behandeln. Alle über die erste Leistung hinaus gehenden Grundleistung müssen daher in Therapiesitzungen umgewandelt werden.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2019/block-8-63...8-66.htm#code8-630

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