Diskussion:PSY-010: Unterschied zwischen den Versionen
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zur Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß § 17d KHG vom 01.04.2014. | zur Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß § 17d KHG vom 01.04.2014. | ||
Behrens | Behrens | ||
Version vom 21. Mai 2019, 18:15 Uhr
Um den Entlasstag als vollwertigen Behandlungstag anerkannt zu bekommen ist meist der Nachweis von erbrachten Therapien, sowie Entlassgespräch unabdingbar. Die DKG befindet sich im Klärungsprozess, da die Berechnung des Entlasstages die Degression abfangen sollte, DKG und GKV waren sich zu diesem Sachstand seinerzeit einig, ebenso darüber, dass der Entlasstag kein vollwertiger Behandlungstag sein muß §3(1)Vereinbarung zur Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß § 17d KHG vom 01.04.2014. Behrens