Diskussion:PSY-002: Unterschied zwischen den Versionen

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== Vorgaben DIMDI (u. a. ICD, OPS, FAQs, Vorschlagsverfahren) ==
 
Vorschlag 170 OPS 2017 zur Nomenklatur: in Deutschland ca. 35.000 Behandlungen pro Jahr, keinen Angaben zu stationärer oder ambulanter Durchführung
 
 
== Vorgaben InEK (u. a. Kodierrichtlinien, Abschlussberichte) ==
 
Im PEPP-Browser 2018 sind 51 Fälle der Tagesklinischen PEPP TA20Z in Kombination mit dem OPS 8-630.3 enthalten. In vier Behandlungen wurde die Grundleistung 8-630.2 in Kombination mit der TA20Z abgerechnet.
 
 
== Austausch mit Fachgesellschaft erfolgt: ja x nein□ ==
 
Anfrage an Prof. Grözinger, UK Aachen
 
 
== Fachliteratur oder Leitlinien erforderlich: ja x nein□ ==
 
InFo Neurologie & Psychiatrie  > Ausgabe 1/2018 Update Elektrokonvulsionstherapie — klinische Anwendung
 
NeuroTransmitter  > Ausgabe 6/2017 Neue Entwicklungen der Elektrokonvulsionstherapie
 
== Erfahrungen aus der Praxis (u. a. MDK, SEG-4): ==
 
Anfrage einer privaten Krankenversicherung, dass die Erhaltungstherapie ambulant durchgeführt werden kann
 
MDK erkennt bisher einen Behandlungstag an
 
== Meinungen aus myDRG: ==
 
Suchphrasen: Elektrokrampf, Elektrokonvulsion, EKT
 
Keine Angaben zu ambulanter oder stationärer Abrechnung
 
== Sonstiges: ==
 
Im Internet werden EKTs zumindest in einem Institut explizit als ambulante Leistung angeboten: [http://elektrokonvulsionstherapie.org ZAKT - Zentrum für Ambulante Konvulsionstherapie in Neumarkt]
 
 
Info von Dr. Lars Schaefer zur Verfügung gestellt
 
 
== Elektrokrampftherapie ==
 
 
Eine entsprechende Leitlinie, welche begründet, dass ein Erhaltungs-EKT nicht auch tagesklinisch oder ambulant durchgeführt werden kann existiert nicht (AWMF/ DGPPN).
 
  
 
== Diskussion ==
 
== Diskussion ==

Version vom 12. September 2019, 18:28 Uhr

Diskussion

Die Definition von Positivmerkmalen für eine stationäre EKT wird in der Regel so interpretiert, dass alle anderen EKTs ambulant durchgeführt werden können. Aus meiner Sicht müsste in einer Erklärung dargestellt werden, dass EKTs zu Beginn der Behandlung stationär durchgeführt werden. Nur dann, wenn der Patient und die Behandelnden einer ambulanten Behandlung zustimmen, ist eine solche vertretbar. In solchen Fällen dürfen selbstverständlich keine medizinischen Gründe gegen eine ambulante Durchführung sprechen.--Schäfer2 (Diskussion) 07:33, 22. Okt. 2018 (UTC)



Eine entsprechende Leitlinie, welche begründet, dass ein Erhaltungs-EKT unter stationären Bedingungen durchgeführt werden muss existiert nicht (AWMF/ DGPPN; demzufolge ist, sofern der Krankheitszustand des Pat. es zulässt ein EKT auch teilstationär, bzw. ambulant durchführbar. K.Behrens