Diskussion:PSY-015: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Krankenhaus muss sicherstellen, dass die Dokumentation ihrem Zweck angemessen vorgenommen wird. Wird im Bereich des vorgesehenen Handzeichens ein für das Haus nicht nachvollziehbares Zeichen festgehalten, ist die Dokumentation inadäquat und kann auch gegenüber dem MDK nicht vertreten werden.<br>Zur Zuordnung unterschiedlicher Handzeichen zu einer spezifischen Profession können interne Handzeichenlisten helfen, die dem MDK zur Verfügung gestellt werden können. Hier darf allerdings kein höherer kryptographischer Anspruch bestehen, der nicht selten bei der Interpretation der Dokumentation erforderlich ist. Wenn ein Dokument z. B. nur von examinierten Pflegekräften ausgefüllt werden darf, dann muss das bei der Kommunikation mit dem MDK klargestellt werden. Eine schlechte Dokumentation wird auch mit guten Argumenten nicht zu vertreten sein.--[[Benutzer:Schäfer2|Schäfer2]] ([[Benutzer Diskussion:Schäfer2|Diskussion]]) 12:01, 4. Nov. 2019 (UTC)
 
Das Krankenhaus muss sicherstellen, dass die Dokumentation ihrem Zweck angemessen vorgenommen wird. Wird im Bereich des vorgesehenen Handzeichens ein für das Haus nicht nachvollziehbares Zeichen festgehalten, ist die Dokumentation inadäquat und kann auch gegenüber dem MDK nicht vertreten werden.<br>Zur Zuordnung unterschiedlicher Handzeichen zu einer spezifischen Profession können interne Handzeichenlisten helfen, die dem MDK zur Verfügung gestellt werden können. Hier darf allerdings kein höherer kryptographischer Anspruch bestehen, der nicht selten bei der Interpretation der Dokumentation erforderlich ist. Wenn ein Dokument z. B. nur von examinierten Pflegekräften ausgefüllt werden darf, dann muss das bei der Kommunikation mit dem MDK klargestellt werden. Eine schlechte Dokumentation wird auch mit guten Argumenten nicht zu vertreten sein.--[[Benutzer:Schäfer2|Schäfer2]] ([[Benutzer Diskussion:Schäfer2|Diskussion]]) 12:01, 4. Nov. 2019 (UTC)
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Konsens mit Lars, das vorlegen von Kürzellisten muß ausreichen.
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K. Behrens

Aktuelle Version vom 17. November 2019, 15:35 Uhr

Vorgaben DIMDI (u. a. ICD, OPS, FAQs, Vorschlagsverfahren)


Vorgaben InEK (u. a. Kodierrichtlinien, Abschlussberichte)


Austausch mit Fachgesellschaft erfolgt: ja □ nein □


Fachliteratur oder Leitlinien erforderlich: ja □ nein □


Erfahrungen aus der Praxis (u. a. MDK, SEG-4):


Meinungen aus myDRG:


Sonstiges:


Diskussion

Das Krankenhaus muss sicherstellen, dass die Dokumentation ihrem Zweck angemessen vorgenommen wird. Wird im Bereich des vorgesehenen Handzeichens ein für das Haus nicht nachvollziehbares Zeichen festgehalten, ist die Dokumentation inadäquat und kann auch gegenüber dem MDK nicht vertreten werden.
Zur Zuordnung unterschiedlicher Handzeichen zu einer spezifischen Profession können interne Handzeichenlisten helfen, die dem MDK zur Verfügung gestellt werden können. Hier darf allerdings kein höherer kryptographischer Anspruch bestehen, der nicht selten bei der Interpretation der Dokumentation erforderlich ist. Wenn ein Dokument z. B. nur von examinierten Pflegekräften ausgefüllt werden darf, dann muss das bei der Kommunikation mit dem MDK klargestellt werden. Eine schlechte Dokumentation wird auch mit guten Argumenten nicht zu vertreten sein.--Schäfer2 (Diskussion) 12:01, 4. Nov. 2019 (UTC)


Konsens mit Lars, das vorlegen von Kürzellisten muß ausreichen.

K. Behrens