Diskussion:PSY-017: Unterschied zwischen den Versionen

Aus FEPP Intern - Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Erfahrungen aus der Praxis (u. a. MDK, SEG-4):)
 
Zeile 23: Zeile 23:
 
== Diskussion ==
 
== Diskussion ==
 
In der Präambel zu den ALLGEMEINE KODIERRICHTLINIEN FÜR KRANKHEITEN ist aufgeführt: "Bei einer Zusammenführung mehrerer Krankenhausaufenthalte zu einem Abrechnungsfall nach den geltenden Abrechnungsbestimmungen, sind sämtliche Symptome/Diagnosen und Prozeduren auf den gesamten Abrechnungsfall zu beziehen."<br> Somit gilt auch, dass die [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2019/block-8-63...8-66.htm#code8-630 EKT-Grundleistung] nur einmal erfasst werden darf. Die weiteren Grundleistungen sind in Therapieleistungen umzuwandeln.--[[Benutzer:Schäfer2|Schäfer2]] ([[Benutzer Diskussion:Schäfer2|Diskussion]]) 12:28, 4. Nov. 2019 (UTC)
 
In der Präambel zu den ALLGEMEINE KODIERRICHTLINIEN FÜR KRANKHEITEN ist aufgeführt: "Bei einer Zusammenführung mehrerer Krankenhausaufenthalte zu einem Abrechnungsfall nach den geltenden Abrechnungsbestimmungen, sind sämtliche Symptome/Diagnosen und Prozeduren auf den gesamten Abrechnungsfall zu beziehen."<br> Somit gilt auch, dass die [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2019/block-8-63...8-66.htm#code8-630 EKT-Grundleistung] nur einmal erfasst werden darf. Die weiteren Grundleistungen sind in Therapieleistungen umzuwandeln.--[[Benutzer:Schäfer2|Schäfer2]] ([[Benutzer Diskussion:Schäfer2|Diskussion]]) 12:28, 4. Nov. 2019 (UTC)
 +
 +
-------------------
 +
Vollumfänglich Konsens mit Lars
 +
 +
K. Behrens

Aktuelle Version vom 17. November 2019, 15:43 Uhr

Vorgaben DIMDI (u. a. ICD, OPS, FAQs, Vorschlagsverfahren)


Vorgaben InEK (u. a. Kodierrichtlinien, Abschlussberichte)

DKR-Psych

Austausch mit Fachgesellschaft erfolgt: ja □ nein □


Fachliteratur oder Leitlinien erforderlich: ja □ nein □


Erfahrungen aus der Praxis (u. a. MDK, SEG-4):

Vergleiche auch FoKA Anfrage 0240.

Meinungen aus myDRG:


Sonstiges:


Diskussion

In der Präambel zu den ALLGEMEINE KODIERRICHTLINIEN FÜR KRANKHEITEN ist aufgeführt: "Bei einer Zusammenführung mehrerer Krankenhausaufenthalte zu einem Abrechnungsfall nach den geltenden Abrechnungsbestimmungen, sind sämtliche Symptome/Diagnosen und Prozeduren auf den gesamten Abrechnungsfall zu beziehen."
Somit gilt auch, dass die EKT-Grundleistung nur einmal erfasst werden darf. Die weiteren Grundleistungen sind in Therapieleistungen umzuwandeln.--Schäfer2 (Diskussion) 12:28, 4. Nov. 2019 (UTC)


Vollumfänglich Konsens mit Lars

K. Behrens